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Strompreis in der Energiegemeinschaft: So legen Sie den internen Verrechnungspreis fest

Wer heute Solarstrom besitzt, verkauft seinen Überschuss je nach Vertrag für 0,94 bis 4,90 c€/kWh (Test-Achats, Mai 2026). Am selben Tag kauft sein Nachbar seinen Strom für 36,94 c€/kWh, alles inbegriffen (CREG, Juni 2026). Zwischen diesen beiden Zahlen liegt der Faktor elf — und genau in diesem Zwischenraum siedelt sich eine Energiegemeinschaft an.

Bleibt die Frage, die jeder Projektträger irgendwann stellt, oft zu spät: Welchen Preis schreiben Sie in die Vereinbarung? Kein belgischer Regulator veröffentlicht dazu eine Antwort. Weder die CWaPE noch BRUGEL noch die Vlaamse Nutsregulator verbreiten eine Berechnungsmethode oder einen Referenztarif. Dieser Artikel füllt die Lücke: was der interne Preis wirklich abdeckt, zwischen welchen Grenzen er liegen muss, fünf Methoden, ihn zu bilden, ein vollständig durchgerechneter belgischer Fall und das, was der Rahmen in jeder Region erlaubt.

Wenn Ihnen die Mechanik der Energieteilung noch fremd ist, beginnen Sie mit unserem Referenzartikel „Verteilungsschlüssel in Belgien: Wallonie, Brüssel, Flandern“: Der Schlüssel entscheidet, wie viele kWh jedem zufallen, der Preis entscheidet, wie viele Euro.

Der interne Verrechnungspreis ersetzt nur ein Drittel der Rechnung

Das ist der Irrtum Nummer eins, und er vergiftet die Generalversammlungen: zu glauben, ein interner Preis von 14 c€/kWh lasse die Mitglieder 14 c€/kWh zahlen. Dem ist nicht so.

Eine belgische Stromrechnung gliedert sich in vier Blöcke. Hier ihr tatsächliches Gewicht laut dem monatlichen Dashboard der CREG für Juni 2026 (typisches Haushaltsprofil, 3.500 kWh/Jahr, Eintarif):

Komponente Belgien Flandern Brüssel Wallonie
Energie (die Commodity) 38,5 % 39,3 % 39,7 % 37,2 %
Netz (Übertragung + Verteilung) 29,7 % 28,7 % 24,6 % 32,7 %
Steuern, Akzisen und Abgaben 26,1 % 26,4 % 30,1 % 24,5 %
Mehrwertsteuer 5,7 % 5,7 % 5,7 % 5,7 %
Gesamtpreis 36,94 c€/kWh 35,31 39,04 38,64

Der interne Verrechnungspreis konkurriert nur mit der ersten Zeile: rund 14 c€/kWh in absoluten Zahlen. Alles Übrige läuft auf den geteilten kWh weiter, denn diese kWh fließen sehr wohl über das öffentliche Netz. Die CWaPE formuliert es unmissverständlich: Da der Strom über das Netz fließt, sind auf die geteilte Elektrizität „sämtliche Netzentgelte (Übertragung und Verteilung) sowie die darauf entfallenden Steuern und Abgaben“ geschuldet (CWaPE).

Zwei praktische Folgen:

  • Kommunizieren Sie die Ersparnis immer auf der Energiekomponente, nie auf der Rechnung. Den Energiepreis zu halbieren halbiert nicht die Rechnung: Es nimmt ihr rund 19 %.
  • Das Gewicht des Netzes schwankt stark von Region zu Region — 32,7 % in der Wallonie gegenüber 24,6 % in Brüssel. Derselbe interne Preis erzeugt also je nach Ort nicht dieselbe spürbare Wirkung.

Was der Vertreter zusätzlich zum Preis in Rechnung stellt

Zum vereinbarten Preis kommen auf der Rechnung der Gemeinschaft selbst „die Mehrwertsteuer, die Akzisen und die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Rückgabe der Quoten an grünen Zertifikaten“ hinzu (CWaPE). Zwei Präzisierungen, über die viele Projekte stolpern:

  • Die Mehrwertsteuer ist nicht einheitlich. Der ermäßigte Satz von 6 % gilt für die Lieferung von Elektrizität an einen Privatkunden, gegenüber 21 % für einen gewerblichen Kunden: Eine Gemeinschaft mit gemischter Mitgliedschaft muss also damit rechnen, zu zwei Sätzen zu fakturieren. Unter 25.000 € Jahresumsatz exkl. MwSt. kann die Kleinunternehmerregelung greifen. Kein Rundschreiben behandelt die Energieteilung ausdrücklich: Lassen Sie Ihre Situation vor der ersten Rechnung von Ihrem Buchhalter bestätigen.
  • Den Bundesbeitrag gibt es nicht mehr. Er wurde zum 31. Dezember 2021 abgeschafft und in die Sonderakzise überführt (CREG). Viele kursierende Dokumente erwähnen ihn noch: Übernehmen Sie ihn nicht in Ihre Simulationen.

Die Netzentgelte sinken fast nie

Die Vorstellung, eine Energiegemeinschaft profitiere von ermäßigten Netztarifen, ist weit verbreitet. Vor allem aber ist sie im häufigsten Fall falsch. Die Einzelheiten nach Region:

Region Ermäßigung der Netzentgelte auf geteilte kWh
Wallonie 80 % auf die proportionalen Bestandteile, ausschließlich innerhalb desselben Gebäudes. Für eine Energiegemeinschaft: keine Ermäßigung. Die CWaPE schreibt es schwarz auf weiß — „für das Teilen innerhalb einer Energiegemeinschaft besteht keine Tarifermäßigung“.
Brüssel Die einzige echte Vorzugsregelung. Je nach Nähe der Teilnehmer: Typ A (dasselbe Gebäude) → proportionale Tarife auf 0 € reduziert; Typ B (dieselbe Niederspannungskabine) → um die Hälfte reduziert; Typen C und D → unverändert. Durch die Tarifmethodologie 2025-2029 von BRUGEL mindestens bis 2027 bestätigt.
Flandern Keine. „Energiedelen … hebben enkel een effect op de energiecomponent van de elektriciteitsfactuur, maar niet op de netkosten, heffingen en taksen“ (Fluvius) — sinngemäß: Die Energieteilung wirkt sich nur auf die Energiekomponente der Stromrechnung aus, nicht auf Netzkosten, Abgaben und Steuern. Auch der Kapazitätstarif, der auf der am Zähler gemessenen Spitze beruht, wird nicht entlastet.

Hinzu kommt ein Posten, den fast niemand einplant: Ihr Lieferant darf Ihnen für die Teilnahme an der Energieteilung Gebühren berechnen. Die CWaPE bestätigt, dass nichts das verbietet (CWaPE), und die erhobenen Beträge reichen von null bis rund 150 € pro Jahr und Abnahmestelle. Bei einer kleinen Menge geteilter Energie löschen diese Gebühren den Gewinn schlicht aus — sie sind der wichtigste stille Rentabilitätskiller eines Projekts.

Wer darf einen Preis festlegen? Die drei Regionen antworten unterschiedlich

Das ist der Punkt, den die meisten Leitfäden verschweigen, und er ist entscheidend: In Flandern stellt sich die Preisfrage gar nicht, denn der Verkauf innerhalb einer Energiegemeinschaft ist dort nicht erlaubt.

  Wallonie Brüssel Flandern
Preis in einer Gemeinschaft Frei Frei Untersagt — das Teilen muss unentgeltlich sein
Was der Rahmen sagt „Der Preis der geteilten Elektrizität wird zwischen den Teilnehmern des Teilens frei bestimmt“ (CWaPE) Keine Obergrenze und kein Referenzpreis in der Ordonnanz; Pflicht zu „fairen, transparenten und diskriminierungsfreien“ Regeln „In een energiegemeenschap kan je enkel energie delen. Energie verkopen in een energiegemeenschap is niet mogelijk“ (Vlaamse Nutsregulator) — in einer Energiegemeinschaft darf man Energie nur teilen, nicht verkaufen
Offizielle Mustervereinbarung Keine für die Vereinbarung zwischen Teilnehmern Ja, veröffentlicht von Bruxelles Environnement (Brüssel Umwelt) Muster veröffentlicht für den Peer-to-Peer-Verkauf
Liefergenehmigung Nicht erforderlich: „Geteilte Elektrizität gilt nicht als Liefervorgang“ (SPW Energie) Nein: Die Gemeinschaft „unterliegt für die in ihrem Inneren geteilte Elektrizität nicht den Pflichten, die den Lieferanten obliegen“ Für das Teilen gegenstandslos; der Verkauf im Gebäude ist ausdrücklich befreit

Wallonie: völlige Freiheit — und ein leeres Blatt

Der Preis ist frei, und die Vereinbarung zwischen den Teilnehmern muss „den Verteilungsschlüssel und die Kosten der geteilten Elektrizität“ enthalten — doch es existiert kein Mustertext (CWaPE). Sie beginnen mit einem leeren Blatt. Ebenfalls zu beachten: Der wallonische Peer-to-Peer-Handel ist mangels Ausführungserlass noch nicht einsatzfähig (CWaPE). Die einzigen Wege, einen Preis anzuwenden, sind daher das Teilen im selben Gebäude und das Teilen innerhalb einer zugelassenen Gemeinschaft.

Brüssel: Form geregelt, Höhe frei

Die Brüsseler Ordonnanz enthält in ihrem Kapitel zu den Energiegemeinschaften weder das Wort „Preis“ (prix) noch das Wort „angemessen“ (raisonnable). Was sie vorschreibt, ist ein verfahrensmäßiger Rahmen: Die Vereinbarung muss „faire, transparente und diskriminierungsfreie Regeln des Teilens“ festlegen, „in klarer und verständlicher Sprache“ abgefasst sein und darf „keine Diskriminierung zwischen Teilnehmern schaffen“. Die Höhe des Preises bleibt hingegen vollständig verhandelbar — die offizielle Mustervereinbarung enthält denn auch ein auszufüllendes Feld: „Der Verkaufspreis der geteilten Elektrizität wird auf ….. Cent€/kWh exkl. MwSt. festgelegt.“

Die Hilfe bei der Bezifferung kommt nicht vom Regulator, sondern von Bruxelles Environnement, das ein Werkzeug zur wirtschaftlichen Simulation und einen kostenlosen Facilitator bereitstellt.

Flandern: unentgeltlich per Definition

Das energiedelen ist im flämischen Energiedekret als die „kosteloos“ — unentgeltliche — Zuteilung selbst erzeugter Energie definiert. Der Regulator ist eindeutig: Innerhalb einer Energiegemeinschaft darf man nur teilen, nicht verkaufen. Ein Preis bleibt möglich, aber über andere Türen: den Verkauf von Person zu Person (persoon-aan-persoonverkoop), bei dem „je bepaalt zelf de prijs“ — Sie legen den Preis selbst fest —, und den Verkauf innerhalb eines Gebäudes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Achtung, Falle: Der mehrfache Peer-to-Peer-Verkauf verläuft von mehreren Verkäufern zu einem einzigen Käufer — er erlaubt es einer Gemeinschaft also nicht, all ihren Mitgliedern Rechnungen zu stellen.

Klartext: Ein flämisches Projekt, das seine Erzeuger vergüten will, muss eine andere rechtliche Konstruktion wählen als die Energiegemeinschaft. Das entdeckt man besser vor der Gründung als vor dem Regulator.

Die Spanne: Untergrenze Erzeuger, Obergrenze Verbraucher

Die ganze Preisdiskussion beruht auf einer einfachen Überlegung: Jede Partei hat eine Alternative, und der Preis muss für beide besser sein als diese Alternative.

  • Die Untergrenze ist das, was der Erzeuger ohne die Gemeinschaft erhielte: sein Einspeisetarif. In Belgien existiert kein regulierter Einspeisetarif — es ist ein kommerzieller Preis. Erhebung vom Mai 2026: 0,94 bis 4,90 c€/kWh in Flandern und der Wallonie, 1,40 bis 4,81 c€/kWh in Brüssel (Test-Achats). Und diese Untergrenze kann negativ werden: Nahezu 29.000 flämische Prosumer hatten 2025 mindestens einen Monat lang einen negativen Rückkauftarif — sie mussten für das Einspeisen zahlen.
  • Die Obergrenze ist das, was der Verbraucher bereits zahlt, allein für die Energiekomponente seines Vertrags: in der Größenordnung von 14 c€/kWh.

Zwischen 3 und 14 c€/kWh gewinnen alle. Darunter fährt der Erzeuger besser, wenn er die Gemeinschaft verlässt. Darüber der Verbraucher ebenso. Der interne Verrechnungspreis ist also keine moralische Frage: Er ist eine Aufteilung des Überschusses, und die einzige echte Frage lautet, in welchem Verhältnis.

Ein Detail, das das Argument stützt und das gern vergessen wird: Am belgischen Großhandelsmarkt lag im Mai 2026 der Preis der Spitzenstunden (69,78 €/MWh) unter dem der Schwachlaststunden (103,03 €/MWh) (BELIX). Solarstrom aus der Tagesmitte wird am Markt immer weniger wert — und immer wertvoller für den, der ihn im selben Moment lokal verbraucht. Der Abstand zwischen Unter- und Obergrenze schließt sich nicht: Er wächst.

Fünf Methoden, den Preis zu bilden

Keine ist „die richtige“. Sie beantworten unterschiedliche Prioritäten.

1. Der in der Generalversammlung beschlossene Festpreis

Eine Zahl, eine Abstimmung, ein Revisionsdatum. Das ist mit Abstand am weitesten verbreitet, und so hält es die Brüsseler Gemeinschaft Énergie Solidaire du Balai, deren Preis „jedes Jahr in der Generalversammlung überprüft wird“.

Für wen: alle Gemeinschaften, die starten. Risiko: Der Preis driftet vom Markt ab, wenn die Revision vergessen wird.

2. Die Teilung der Differenz

Man berechnet Unter- und Obergrenze ausdrücklich und legt sich in die Mitte — oder auf 40/60, wenn man den Erzeuger begünstigen will, der investiert hat. Bei einem Einspeisetarif von 3 c€ und einer Energiekomponente von 14 c€ fällt die Mitte auf 8,5 c€/kWh: Der Erzeuger verdreifacht seine Verwertung, der Verbraucher spart 40 % auf seiner Energiekomponente.

Für wen: Gemeinschaften, die ihren Preis vor einem unzufriedenen Mitglied begründen können wollen. Stärke: Es ist die einzige Methode, die eine bezifferte, symmetrische und überprüfbare Argumentation liefert.

3. Die Selbstkosten der Anlage

Man teilt die Investition zuzüglich der Betriebskosten durch die über die Lebensdauer erzeugten kWh. Der Preis wird zu einem Amortisationsziel statt zu einer Marktabwägung.

Für wen: Gemeinschaften, denen ihre Anlage selbst gehört. Risiko: Die Selbstkosten einer Photovoltaikanlage sind sehr niedrig, was einen schwachen Erzeugerpreis ergibt — zu kombinieren mit einer ausdrücklichen Marge (siehe weiter unten).

4. Der prozentuale Rabatt auf den Lieferantentarif

Der Preis folgt der Energiekomponente des Lieferanten, abzüglich X %. Er bleibt automatisch marktkonsistent.

Für wen: Gemeinschaften, deren Mitglieder ständig mit ihrem eigenen Vertrag vergleichen. Achtung: Der Rabatt muss sich auf die Energiekomponente beziehen, nicht auf den All-in-Preis — sonst versprechen Sie eine Ersparnis, die Sie nicht halten können.

5. Die Indexierung auf einen Marktindex

Der Preis folgt einem veröffentlichten Index — etwa dem Monatsmittel des belgischen Day-Ahead-Markts. Ökonomisch ist das am gerechtesten und in der Generalversammlung am schwersten zu erklären.

Für wen: Gemeinschaften mit gewerblichem Anteil, die indexierte Verträge gewohnt sind. Risiko: Sie holen die Volatilität, vor der die Mitglieder geflohen sind, in die Gemeinschaft zurück. Dabei ist die Preisstabilität oft das meistgeschätzte Argument — noch vor der Ersparnis.

Methode Aufwand Stabilität für das Mitglied Begründbarkeit
In der GV beschlossener Festpreis Gering Sehr hoch Mittelmäßig
Teilung der Differenz Mittel Hoch Sehr gut
Selbstkosten Mittel Hoch Gut
Rabatt in % Gering Mittel Gut
Indexierung Hoch Gering Sehr gut

Ein vollständig durchgerechneter belgischer Fall

Die Brüsseler Gemeinschaft Énergie Solidaire du Balai veröffentlicht ihre Tarife — eine Seltenheit. Hier ihre Struktur von 2024, wie sie der Guide Bâtiment Durable von Bruxelles Environnement dokumentiert:

Posten Betrag
An den Erzeuger gezahlter Preis 6 c€/kWh
Von der Gemeinschaft einbehaltene Marge 8 c€/kWh
Dem Verbraucher berechneter Preis der lokalen Energie 14 c€/kWh
+ Netzentgelte 9,575 c€/kWh exkl. MwSt.
+ Bundessteuern 4,94 c€/kWh exkl. MwSt.
Vom Verbraucher gezahlter Gesamtbetrag ≈ 32 c€/kWh inkl. MwSt.

Drei Lehren, davon eine, zu der sich die Quelle mit einer Ehrlichkeit bekennt, die man öfter sehen möchte:

  1. Der Erzeugerpreis (6 c€) liegt deutlich über dem Einspeisetarif (1 bis 5 c€): Teilen bleibt interessanter als Einspeisen. Dieselbe Größenordnung findet sich bei Renouvelle, das einen internen Teilungspreis von 6 c€/kWh und einen zehn Jahre garantierten gemeinschaftlichen Einspeisevertrag zu 3 c€/kWh dokumentiert.
  2. Die Marge von 8 c€/kWh ist kein Gewinn: Sie finanziert den Betrieb der Gemeinschaft — Verwaltung, Abrechnung, Versicherung, Werkzeuge.
  3. Die Mitglieder, so die Quelle, „erzielen keine großen Ersparnisse“. Sie zahlen einen stabilen, leicht unter dem Markt liegenden Preis und treten in erster Linie wegen des Projekts bei. Etwas anderes zu versprechen heißt, Austritte vorzubereiten.

Fehler, die eine Gemeinschaft zerbrechen

  • Die Betriebsmarge vergessen. Ein auf den Cent an den Erzeugungskosten ausgerichteter Preis lässt nichts übrig für Buchhaltung, Versicherung oder Plattform. Die Gemeinschaft lebt ein Jahr und ruft dann eilig Beiträge ein.
  • Den Preis ohne Revisionsdatum einfrieren. Die belgischen Großhandelspreise schwankten allein im ersten Halbjahr 2026 zwischen 78,94 und 112,13 €/MWh. Ein „ein für alle Mal“ festgesetzter Preis benachteiligt am Ende jemanden.
  • Eine Ersparnis auf der Rechnung statt auf der Energiekomponente ankündigen. Das Mitglied rechnet nach, findet die Zahlen nicht wieder, und das Vertrauen bricht ein.
  • Die Zusatzgebühren des Lieferanten ignorieren. Bis zu 150 € pro Jahr und Abnahmestelle: Bei 500 geteilten kWh übersteigt das den Gewinn.
  • Vergessen, dass der Prosumer die jährliche Saldierung verliert, wenn er an der Energieteilung teilnimmt (CWaPE), und dass der Sozialtarif nicht für geteilte Mengen gilt. Diese beiden Effekte gehören in die Simulation, nicht in die nachträgliche Entdeckung.
  • Das Mitglied, das zugleich erzeugt und verbraucht, gleich behandeln. Es erhält zwei getrennte Ströme: eine Vergütung für seine geteilte Einspeisung und eine Rechnung für die geteilte Energie, die es verbraucht. Zwei Preise, zwei Dokumente.

Den Preis lebendig halten: Revision, Transparenz, Nachvollziehbarkeit

Ein interner Verrechnungspreis ist keine Entscheidung, sondern ein Prozess. Drei Gewohnheiten genügen:

  • Eine jährliche Revision auf der Tagesordnung der Generalversammlung, jedes Mal mit einem Vergleichspunkt: aktueller Einspeisetarif, durchschnittliche Energiekomponente, Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs.
  • Eine geschriebene Regel statt einer Zahl. „Der Erzeugerpreis wird auf das Doppelte des festgestellten durchschnittlichen Einspeisetarifs festgelegt, begrenzt auf die Hälfte der Energiekomponente“ lässt sich besser verteidigen als ein „6 c€“ ohne Geschichte — und aktualisiert sich von selbst.
  • Eine aufbewahrte Historie. Wenn ein Mitglied eine Rechnung des Vorjahrs beanstandet, müssen Sie zeigen können, welcher Preis zu diesem Zeitpunkt galt und aufgrund welchen Beschlusses welcher Versammlung.

Dieser Transparenzanspruch ist nicht kosmetisch: In Brüssel steht er ausdrücklich im Text — die Regeln müssen „fair, transparent und diskriminierungsfrei“ sein und „in klarer und verständlicher Sprache“ abgefasst werden. Nichts schreibt hingegen einen für alle identischen Preis vor: Die Auflage betrifft die Regeln, nicht die Einheitlichkeit der Beträge. Eine Differenzierung zwischen objektiven Kategorien — investierende Mitglieder, Haushalte, Unternehmen — bleibt vertretbar, wenn sie geschrieben, begründet und einheitlich angewandt wird. Bei Zweifeln an einer differenzierten Tarifstruktur lassen Sie diese vor der Umsetzung vom regionalen Facilitator prüfen.

Ihren Preis in OptimCE anwenden

Sobald der Preis beschlossen ist, muss er auf Rechnungen landen. Genau das leistet das Abrechnungsmodul von OptimCE, verfügbar seit Juli 2026.

Sie definieren zwei Preise in €/kWh, unabhängig voneinander — den Verkaufspreis der geteilten Energie an die Verbraucher und den Rückkaufpreis der Einspeisung, der den Erzeugern gezahlt wird. Jeder kann global gelten, pro Kundensegment (Haushalte, Gewerbe, Industrie) oder für eine einzelne Abnahmestelle, mit einem Gültigkeitszeitraum: Die spezifischste Regel gewinnt, und ein globaler Preis bleibt als Sicherheitsnetz stets erforderlich. Die Preise werden mit sechs Nachkommastellen gespeichert, damit gerundet erst wird, wenn es um den zu zahlenden Betrag geht.

So decken Sie die beiden oben beschriebenen Bedürfnisse ab: die Differenzierung nach objektiver Kategorie und die Historie der Revisionen. Einen Preis zu ändern ersetzt nichts: Sie fügen ab einem Datum eine neue Regel hinzu, und die alte bleibt einsehbar — genau das, was Sie an dem Tag brauchen, an dem ein Mitglied eine Rechnung des vorigen Geschäftsjahrs beanstandet.

Von dort an übernimmt OptimCE die bereits importierten offiziellen Verteilungsvolumina, wendet auf jedes Profil den richtigen Preis an und erstellt Rechnungen, Gutschriften und Vergütungsabrechnungen als PDF, mit gesetzlicher Nummerierung, strukturierter Mitteilung und Zahlungsverfolgung. Der in der Generalversammlung ausgehandelte Preis wird zu einem belastbaren Dokument, ohne Tabellenkalkulation dazwischen.

Fazit

Den Preis der geteilten Elektrizität festzulegen ist weder eine technische noch eine moralische Frage: Es ist eine Aufteilung des Überschusses zwischen zwei Parteien, die jeweils eine Alternative haben. Der Erzeuger kann zu 3 c€/kWh einspeisen, der Verbraucher kann seine Energiekomponente zu 14 c€/kWh kaufen. Jeder Preis dazwischen schafft Wert; zu entscheiden bleibt allein die Aufteilung — und sie gehört der Generalversammlung, nicht dem Regulator.

Bleibt zu prüfen, ob Ihre Region überhaupt erlaubt, was Sie sich vorstellen: völlige Freiheit in der Wallonie und in Brüssel, vorgeschriebene Unentgeltlichkeit innerhalb der flämischen Gemeinschaften. Danach gilt es, die Regel zu schreiben, ihre Revision vorzusehen und sie auf jeder Rechnung ohne Rundungsfehler anzuwenden.

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FAQ

Wer legt den Preis der geteilten Elektrizität in einer Energiegemeinschaft fest?

In der Wallonie und in Brüssel die Teilnehmer selbst. Die CWaPE schreibt, dass „der Preis der geteilten Elektrizität zwischen den Teilnehmern des Teilens frei bestimmt wird, in der Vereinbarung, die ihre Rechte und Pflichten festlegt“. Kein belgischer Regulator veröffentlicht eine Obergrenze oder eine Berechnungsmethode. In Flandern stellt sich die Frage nicht in derselben Weise: Das Teilen innerhalb einer Energiegemeinschaft muss unentgeltlich sein.

Ersetzt der interne Preis meine Stromrechnung?

Nein. Er ersetzt nur die Energiekomponente, also rund 38 % einer belgischen Haushaltsrechnung laut dem CREG-Dashboard vom Juni 2026. Netzentgelte, Akzisen, regionale Abgaben und Mehrwertsteuer bleiben auf den geteilten kWh geschuldet, und die Energie, die das Teilen nicht abdeckt, wird weiterhin von Ihrem gewohnten Lieferanten in Rechnung gestellt.

Zwischen welchen Werten ist ein interner Verrechnungspreis vertretbar?

Zwischen dem Einspeisetarif, den der Erzeuger anderswo erhalten würde — 0,94 bis 4,90 c€/kWh je nach den von Test-Achats im Mai 2026 erhobenen Verträgen — und der Energiekomponente, die der Verbraucher seinem Lieferanten zahlt, in der Größenordnung von 14 c€/kWh. Unterhalb der Untergrenze verliert der Erzeuger durch das Teilen; oberhalb der Obergrenze verliert der Verbraucher durch den lokalen Verbrauch.

Darf Elektrizität unentgeltlich geteilt werden?

Ja in der Wallonie und in Brüssel, wo der Preis ein vertraglicher Parameter ist, der auch null betragen darf. In Flandern ist es sogar Pflicht innerhalb einer Energiegemeinschaft: Die Vlaamse Nutsregulator hält fest, dass dort Energie nur ohne Gegenleistung geteilt werden darf; der Verkauf läuft über andere Wege.

Braucht es eine Liefergenehmigung, um den Mitgliedern geteilte Energie zu verkaufen?

Nein, innerhalb des Teilungsperimeters. In der Wallonie stellt der SPW klar, dass geteilte Elektrizität nicht als Liefervorgang gilt. In Brüssel sagt die Ordonnanz ausdrücklich, dass die Gemeinschaft „für die in ihrem Inneren geteilte Elektrizität nicht den Pflichten unterliegt, die den Lieferanten obliegen“. Die Befreiung endet am Perimeter der Teilnehmer: Ein Verkauf darüber hinaus fällt unter die Genehmigungspflicht.

Welche Mehrwertsteuer gilt für geteilte Elektrizität?

6 % für private Mitglieder und 21 % für gewerbliche Mitglieder: Eine Gemeinschaft mit gemischter Mitgliedschaft fakturiert also zu zwei Sätzen. Unter 25.000 € Jahresumsatz exkl. MwSt. kann die Kleinunternehmerregelung greifen. Lassen Sie Ihre Situation vom FÖD Finanzen oder von Ihrem Buchhalter prüfen.

Wie oft sollte der Preis überprüft werden?

Mindestens einmal jährlich, in der Generalversammlung — so hält es die Brüsseler Gemeinschaft Énergie Solidaire du Balai. Ein eingefrorener Preis benachteiligt am Ende immer jemanden, während sich der Markt bewegt: entweder die Erzeuger, wenn die Preise steigen, oder die Verbraucher, wenn sie einbrechen.

Quellen