Stromteilung zwischen nur zwei Lieferstellen, etwa zwischen zwei Nachbarn, ohne Gründung einer juristischen Person. In Brüssel und Flandern in Betrieb; im wallonischen Dekret seit 2022 vorgesehen, mangels Ausführungserlass jedoch weiterhin außer Betrieb.

Auch genannt: Peer-to-Peer-Teilung

Quelle: Brugel

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