Zähler, der die aus dem Netz entnommene und die eingespeiste Elektrizität getrennt misst. In Wallonien für jede ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommene Photovoltaikanlage vorgeschrieben, macht er die Kompensation unmöglich und ist Voraussetzung für den Verkauf des Überschusses zum Einspeisetarif.

Auch genannt: Zweiwegezähler, bidirektionaler Zähler

Quelle: Wallonie

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