Abrechnung
Energiekomponente
Der Anteil der Rechnung, der dem vom Lieferanten festgelegten Preis pro kWh entspricht, rund 40 % der Gesamtsumme; die einzige dem Wettbewerb ausgesetzte Komponente und die einzige, auf die die Energieteilung wirkt.
Auch genannt: reine Energiekomponente
In dieser Definition verwendete Begriffe
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- Kompensation
- MwSt.
- Netztarif
- Restenergie
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- Sozialtarif
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