Lage eines Gebäudes, das in mindestens zwei Einheiten unterschiedlicher Eigentümer geteilt ist und mindestens einen gemeinschaftlichen Teil aufweist. In Brüssel deckt sich diese Definition fast wörtlich mit der des Gebäudes, das den Anspruch auf Energieteilung eröffnet.

Auch genannt: Miteigentum, Eigentümergemeinschaft

Quelle: IPI

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