Rechtsperson, die von Rechts wegen alle Miteigentümer eines Gebäudes vereint und dessen Erhaltung und Verwaltung sicherstellt. Ihr Vermögen beschränkt sich auf die dafür erforderlichen beweglichen Güter (Art. 3.86, § 3, des Zivilgesetzbuches); sie kann daher nicht Eigentümerin der Photovoltaikanlage sein, die eine Energieteilung speist.

Auch genannt: ACP, Miteigentümergemeinschaft

Quelle: IPI

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