Netzbetreiber und Lieferant: wer macht was?

Der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Lieferant passt in einen Satz: Der Lieferant verkauft Ihnen den Strom, der Verteilernetzbetreiber (VNB, auf Französisch GRD) bringt ihn bis zu Ihrem Zähler. Den ersten wählen Sie. Den zweiten nie: Er hängt von Ihrer Adresse ab. Davor transportiert Elia den Strom auf Hochspannung, und vier Regulierungsbehörden teilen sich die Aufsicht über das Ganze.

Verwirrend wird es, weil Ihnen nur einer dieser Akteure schreibt. Der Lieferant stellt Ihre Energierechnung aus und schickt sie Ihnen, erinnert ORES, und „verteilt sie anschließend auf alle Beteiligten“ (ORES, auf Französisch). Also ruft man bei einem Ausfall seinen Lieferanten an, der nichts reparieren kann, und wechselt den Lieferanten in der Hoffnung, Netzkosten zu senken, die er gar nicht festlegt.

Dieser Ratgeber wiederholt nicht, was auf dieser Website schon steht. „Belgische Stromrechnung Zeile für Zeile lesen“ zeigt, wer jede Zeile festlegt und kassiert und welchen Ombudsdienst Sie anrufen; „Warum die Stromrechnung in Belgien hoch bleibt“ analysiert jeden Block der Rechnung in Euro; „Strom auf kurzem Weg“ erklärt die Viertelstundenregel; „Geteilten Strom in Belgien abrechnen“ beschreibt die Rechnung der Energieteilung.

Hier geht es um die Akteure: Wer macht was, wer entscheidet was, und wen rufen Sie an, wenn etwas nicht stimmt? Der Ratgeber beschreibt die Wallonie, einschließlich Ostbelgiens; Brüssel und Flandern werden genannt, wo sie abweichen.

Schema in zwei Reihen. Die erste folgt dem Strom: die Erzeugung (Kraftwerke, Windräder, Solaranlagen), die Übertragung durch Elia auf Hochspannung (Fluxys beim Gas), die Verteilung durch Ihren Netzbetreiber (ORES, RESA, Sibelga, Fluvius…), den Ihre Adresse bestimmt, dann Ihre Wohnung mit Zähler und EAN-Code. Die zweite folgt dem Vertrag und dem Geld: Sie zahlen eine einzige Rechnung an den Lieferanten, den Sie wählen; er behält die Energie und seine Marge, gibt die Netzkosten an den Netzbetreiber und Elia weiter, Steuern und MwSt. an die öffentliche Hand. Der Netzbetreiber liest Ihren Zähler ab und übermittelt Ihre Mengen an den Lieferanten. Ein Band nennt die Regulierungsbehörden: die CREG für die Übertragung auf föderaler Ebene; CWaPE, BRUGEL und VREG für die Verteilung in den Regionen.

Die Kette in einem Schema: Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Lieferung

Der Strom nimmt einen physischen Weg in drei Etappen. Erzeuger speisen ihn ins Netz ein: Kraftwerke, Windräder, die Solaranlage Ihres Nachbarn. Elia transportiert ihn auf Hochspannung. Ihr Verteilernetzbetreiber verteilt ihn bis zu Ihrem Zähler. Gas nimmt denselben Weg, mit Fluxys für den Transport.

Der Vertrag nimmt einen anderen Weg. Ihr Lieferant kauft oder erzeugt die Energie, die Sie verbrauchen, und verkauft sie Ihnen. Er betreibt kein einziges Kabel: Er bezahlt das Netz für Sie und stellt es Ihnen dann in Rechnung.

Die Verbindung zwischen beiden Wegen ist der Zähler. In der Wallonie darf „nur der Netzbetreiber die Zählerdaten in seinem Netz erheben“ (wallonisches Stromdekret, Artikel 11 § 2). Er setzt die Zähler und verwaltet die Daten, die für die „Marktprozesse“ nötig sind (Artikel 34 Nr. 2): Der Lieferant rechnet also ab, was der Netzbetreiber gemessen hat. Ein falscher Zählerstand wird mit dem Netzbetreiber geklärt, ein falscher Preis mit dem Lieferanten.

Der Lieferant: was er tut, was er abrechnet

In der Wallonie braucht, wer Strom an Endkunden verkauft, eine von der CWaPE erteilte Lieferlizenz (Stromdekret, Artikel 30 § 2). Die CWaPE führt dreizehn Stromlieferanten für Privatkunden auf, von Aspiravi Energy bis TotalEnergies (CWaPE, auf Französisch).

Der Lieferant tut drei Dinge:

  • Er verkauft Ihnen die Energie, zu einem frei festgelegten Preis, je nach Angebot mit einer jährlichen Grundgebühr;
  • er schließt und verwaltet den Vertrag: Abschläge, Jahresabrechnung, Umzug, Kündigung;
  • er kassiert die ganze Rechnung, Netz, Steuern und MwSt. inbegriffen, und gibt jedem seinen Anteil weiter.

Sie können ihn jederzeit verlassen. Das föderale Gesetz begrenzt die Kündigungsfrist auf „höchstens drei Wochen“ und verbietet jede Entschädigung (Gesetz vom 29. April 1999, Artikel 18 § 2/3). Der neue Lieferant übernimmt die Formalitäten: Er braucht Ihren EAN-Code.

Er wendet auch den Sozialtarif an. Die CREG berechnet ihn jedes Quartal, und für einen föderal geschützten Kunden wendet der Lieferant ihn „automatisch“ auf der nächsten Rechnung an (CREG, auf Französisch).

Der Netzbetreiber: Netz, Zähler, Ablesung, Störungen, Anschlüsse

Die CWaPE fasst die Arbeit des Verteilernetzbetreibers zusammen: Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Netzes, Zählung und Behebung von Störungen (CWaPE, auf Französisch). Das wallonische Stromdekret listet seine Aufgaben vollständig auf (Artikel 11 und 34). Für einen Haushalt heißt das:

  • anschließen: „jeden Endkunden, der es beantragt“;
  • Zähler setzen, warten und ablesen, auch die intelligenten Zähler, die er einführt;
  • Zählerdaten verwalten und dem Lieferanten übermitteln;
  • Störungen beheben: Stromausfall, beschädigtes Kabel, bei ORES und RESA auch Gasgeruch;
  • einen Vorauszahlungszähler setzen (früher Budgetzähler) nach einem Zahlungsverzug: Der Lieferant beantragt ihn, der Netzbetreiber setzt ihn (CWaPE, auf Französisch).

Außer in den Fällen, in denen er selbst Ihr Lieferant wird (siehe unten), verkauft Ihnen der Netzbetreiber keine Energie: Was er Sie kostet, läuft über die Rechnung des Lieferanten.

Für ein Gebiet bestimmt, nie gewählt

  • In der Wallonie bestimmt die Regierung den Netzbetreiber „nach Stellungnahme der CWaPE und auf Vorschlag der Gemeinde oder Gemeinden“, für „eine verlängerbare Dauer von höchstens zwanzig Jahren“. Eine Gemeinde kann für Strom nicht mehrere Verteilernetzbetreiber vorschlagen (Stromdekret, Artikel 10).
  • In Flandern bestimmt die VREG die Netzbetreiber für zwölf verlängerbare Jahre (Energiedecreet, Artikel 4.1.1 und 4.1.3); „U kunt uw netbeheerder dus niet zelf kiezen“, schreibt die flämische Regierung: Sie können Ihren Netzbetreiber nicht selbst wählen (Vlaanderen.be, auf Niederländisch).
  • In Brüssel ist Sibelga der einzige Netzbetreiber für Strom und Gas (BRUGEL, auf Französisch).

Die Wallonie hat fünf Stromnetzbetreiber: ORES, RESA, AIEG, AIESH und REW; nur ORES und RESA verteilen auch Gas (CWaPE). In Eupen, Malmedy und weiteren Gemeinden im Osten der Provinz Lüttich betreibt ORES das Stromnetz und RESA das Gasnetz (RESA, Jahresbericht 2024, auf Französisch). Ihrer hängt von Ihrer Gemeinde ab, manchmal von der Teilgemeinde: finden Sie Ihren über die Postleitzahl, oder sehen Sie die Liste der Netzbetreiber nach Gemeinde ein.

Ihr Netzbetreiber ändert sich nur, wenn Sie umziehen oder Ihre Gemeinde den Betreiber wechselt. So in Brunehaut, dessen Stromnetz „mit Wirkung zum 1. Januar 2026 an AIEG übertragen“ wurde, 0,27 % der Anschlusspunkte von ORES (CWaPE, Entscheidung vom 15. Oktober 2026, auf Französisch). Ihr Liefervertrag läuft weiter; in Couvin hatte die Übernahme durch AIESH 2024 allerdings den EAN-Code geändert.

Wann der Netzbetreiber Ihr Lieferant wird

Das ist die Ausnahme, und sie ist vor allem sozial. In der Wallonie liefert der Netzbetreiber den Strom in drei Fällen:

  • regional geschützte Kunden: Der Netzbetreiber „liefert ihnen Strom zum Sozialtarif“, außer der Kunde wünscht es anders (Stromdekret, Artikel 33bis). Er wird ihr Sozialversorger (fournisseur social, Erlass der Wallonischen Regierung vom 30. März 2006, Artikel 2; CWaPE). Ein föderal geschützter Kunde kann es ebenfalls beantragen;
  • im Winter ohne Vertrag: Während des Abschaltverbots versorgt er vorübergehend einen Haushalt, dessen Vertrag ohne neuen Lieferanten endete (derselbe Erlass, Artikel 37bis);
  • bei Ausfall eines Lieferanten: Er übernimmt dessen Kunden als „Ersatzlieferant“ (Stromdekret, Artikel 2 Nr. 35 und Artikel 11 § 2).

In Flandern wird Fluvius sociale leverancier, wenn ein Lieferant den Vertrag beendet hat und der Haushalt keinen anderen findet (Fluvius, auf Niederländisch). Welche Hilfen Sie vorher nutzen können, steht in „Energiearmut in Wallonien: Hilfen im Überblick“.

Elia und Fluxys: die Übertragung, und warum sie keine Verteilernetzbetreiber sind

Elia ist der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ÜNB, auf Französisch GRT). Er wird nicht von einer Region bestimmt, sondern vom föderalen Minister, „nach Stellungnahme der Kommission und Beratung im Ministerrat“, für „eine verlängerbare Dauer von zwanzig Jahren“ (Gesetz vom 29. April 1999, Artikel 10). Sein Netz ist das „nationale, vermaschte Höchst- und Hochspannungsnetz“ (Artikel 2 Nr. 7). In der Wallonie betreibt Elia auch das lokale Übertragungsnetz bis 70 kV (CWaPE).

Drei Unterschiede trennen ihn von einem Verteilernetzbetreiber:

  • Er schließt keine Haushalte an: Ein direkt an sein Netz angeschlossenes Unternehmen hat Elia als Netzbetreiber, ein Haushalt nie;
  • seine Tarife sind föderal: Die CREG „legt die Tarifmethode fest“, die der Übertragungsnetzbetreiber anwenden muss (Gesetz vom 29. April 1999, Artikel 12 § 2), während die Verteilungstarife Sache der Regionen sind;
  • Sie bezahlen ihn über Umwege: Ihr Netzbetreiber berechnet Ihnen die Übertragung weiter, Ihr Lieferant kassiert sie. In der Wallonie beträgt dieser „Tarif für die Weiterberechnung der Übertragung“ 2026 2,74 c€/kWh inklusive MwSt., bei allen fünf Netzbetreibern gleich (CWaPE, Tarifübersicht 2026, auf Französisch).

Fluxys Belgium übernimmt diese Rolle beim Gas: Es transportiert das Gas unter Hochdruck und verkauft Kapazitäten an die Lieferanten (Fluxys, auf Französisch). Weder Elia noch Fluxys verkaufen Ihnen Energie oder beheben eine Störung bei Ihnen.

Die Regulierungsbehörden: CWaPE, BRUGEL, VREG, CREG

Eine Regulierungsbehörde liefert nichts und repariert nichts: Sie setzt die Regeln, genehmigt Tarife, beaufsichtigt Unternehmen und bearbeitet Beschwerden. Die Verteilungstarife sind Sache der Regionen, die Übertragungstarife Sache des Föderalstaats.

Behörde Ebene Was sie beaufsichtigt
CWaPE Wallonie Tarifmethode und Genehmigung der Tarife der Netzbetreiber; deren gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen; Lieferlizenzen; regionaler Ombudsdienst für Energie
BRUGEL Brüssel Tarifmethode für die Verteilungstarife von Sibelga
VREG Flandern Bestimmung der Netzbetreiber; jährliche Genehmigung der Verteilungstarife
CREG Föderal Tarifmethode der Übertragung (Elia); Transparenz und Wettbewerb am Markt; Höchstpreise; vierteljährliche Berechnung des Sozialtarifs

Annahmen: Zuständigkeiten, die einen Haushalt betreffen, aus dem wallonischen Stromdekret (Artikel 30, 43 und 48), dem flämischen Energiedecreet (Artikel 4.1.1), dem Gesetz vom 29. April 1999 (Artikel 12 und 23) und den Websites der Behörden, Stand 28. Oktober 2026.

Bei einer Beschwerde schreiben Sie zuerst dem betroffenen Unternehmen. Danach ist die Aufteilung einfach: Zähler und Netz gehören zum regionalen Dienst, Vertrag und Preis zum föderalen Ombudsdienst für Energie. Die vollständige Übersicht der Beschwerdewege steht in unserem Ratgeber zur Rechnung.

Netzkosten, Energie, Steuern: was jeder auf der Rechnung ausmacht

Die CREG veröffentlicht jeden Monat die Aufteilung einer typischen Rechnung. Für einen wallonischen Haushalt mit 3 500 kWh im Jahr am Einfachtarifzähler, im September 2026:

Block Anteil ≈ €/Jahr Wer kassiert
Energie 42,78 % 631 € Ihr Lieferant
Übertragung und Verteilung 29,96 % 442 € Ihr Netzbetreiber und Elia
Steuern und Abgaben 21,61 % 319 € Föderalstaat und Region
MwSt. 5,65 % 83 € Föderalstaat
Summe 100 % 1 475 €  

Annahmen: Monatsbericht der CREG für September 2026, Privatkunde mit 3 500 kWh am Einfachtarifzähler, durchschnittlicher Gesamtpreis („all in“) in der Wallonie, also 42,14 c€/kWh. Die Euro-Spalte ist unsere Berechnung aus den veröffentlichten Anteilen. Für ganz Belgien nennt die CREG 44,25 % Energie, 27,10 % Netz, 23,00 % Steuern und 5,66 % MwSt.

Die Folge: Mit einem Lieferantenwechsel beeinflussen Sie 43 % der Rechnung. Die Netzkosten hängen von Ihrem Netzbetreiber ab, also von Ihrer Adresse, und von der gewählten Tarifformel; die Steuern vom Gesetzgeber.

Im Netzblock wiegt die Verteilung weit mehr als die Übertragung. Nach dem ORES-Tarif 2026 zahlt ein Haushalt mit 3 500 kWh am Einfachtarifzähler rund 433 € inklusive MwSt. für die Verteilung (14,10 € fester Anteil und 11,98 c€/kWh), gegenüber 96 € Übertragung, die für Elia weiterberechnet werden. Da die Übertragung bei allen fünf wallonischen Netzbetreibern gleich ist, lässt die Verteilung die Netzkosten von Gemeinde zu Gemeinde schwanken.

Annahmen: Tarifübersicht 2026 der CWaPE (aktualisiert am 3. Februar 2026), Privatkunden in Niederspannung ohne Spitzenmessung. Die Methode unterscheidet sich von der der CREG: Mischen Sie diese Beträge nicht mit der vorherigen Tabelle.

Wen Sie wofür anrufen

Ihre Lage An wen Sie sich wenden Warum
Stromausfall, abgerissenes Kabel Ihr Netzbetreiber er betreibt und repariert das Netz
Gasgeruch Ihr Gasnetzbetreiber (ORES oder RESA) er arbeitet am Gasnetz
Strittiger Zählerstand, defekter Zähler Ihr Netzbetreiber er setzt und liest den Zähler ab
Anschluss, Solaranlage anmelden Ihr Netzbetreiber er schließt an und nimmt die Meldungen entgegen
EAN-Code verloren Ihr Netzbetreiber er vergibt den Code
Preis, Abschläge, Rechnung, Vertrag Ihr Lieferant er legt den Preis fest und verwaltet den Vertrag
Lieferantenwechsel der neue Lieferant er kündigt den alten Vertrag für Sie
Umzug Ihr Lieferant der Vertrag folgt Ihnen an die neue Adresse
Zahlungsschwierigkeiten Ihr Lieferant, dann Ihr ÖSHZ der Lieferant leitet das Verfahren ein, der Netzbetreiber setzt den Vorauszahlungszähler
Sozialtarif, regional geschützter Kunde Ihr Netzbetreiber er ist Ihr Sozialversorger
Ungelöste Beschwerde regionaler oder föderaler Ombudsdienst je nachdem, ob es um Netz oder Vertrag geht

Annahmen: wallonische Regeln. Beim Umzug läuft der Vertrag an der neuen Adresse weiter (Erlass der Wallonischen Regierung vom 30. März 2006). Solaranlagen werden mit dem Formular UP10 angemeldet.

Name und Störungsnummer Ihres Netzbetreibers stehen auf Ihrer Jahres- oder Schlussabrechnung: Ein Königlicher Erlass schreibt es vor (Königlicher Erlass vom 9. Dezember 2021, Artikel 4 Nr. 7). Sonst:

Netzbetreiber Stromausfall Gasgeruch
ORES 078/78.78.00 0800/87.087
RESA 04/263.18.80 oder 04/220.12.11 087/74.20.18 (deutschsprachiges Gebiet), 04/362.98.38 (französischsprachiges Gebiet)
AIEG 085/27.49.00 kein Gas
AIESH 060/41.10.10 kein Gas
REW (Wavre) 010/23.78.69 kein Gas, siehe ORES
Sibelga (Brüssel) 02 274 40 66 0800 19 400
Fluvius (Flandern) 078 35 35 00 0800 65 0 65

Annahmen: auf den Websites der Netzbetreiber veröffentlichte Nummern, abgerufen am 28. Oktober 2026, in der Schreibweise des jeweiligen Betreibers. In der Wallonie betreiben nur ORES und RESA Gasnetze.

In einer Energiegemeinschaft: was der Netzbetreiber tut, was der Lieferant tut

Der Beitritt zu einer Energiegemeinschaft ändert weder Ihren Netzbetreiber noch Ihren Lieferanten. Es kommt ein dritter Akteur hinzu: der Vertreter der Energieteilung.

Der Netzbetreiber misst und verteilt. Zu seinen Aufgaben gehört die „Zählung der geteilten Strommengen“ (Stromdekret, Artikel 11 § 2). Die Netzbetreiber „bestimmen die im Rahmen der Teilung verbrauchten Strommengen […] auf Grundlage der Ablesungen“ und des Aufteilungsschlüssels und „übermitteln den jeweiligen Lieferanten“ die für die Abrechnung nötigen Daten (Artikel 35sexdecies § 2). Gerechnet wird „auf Viertelstundenbasis“ (CWaPE, Leitfaden zum Teilungsformular, auf Französisch): Es zählt nur Strom, der in derselben Viertelstunde erzeugt und verbraucht wird, wie unsere Anleitung „Strom auf kurzem Weg“ erklärt. Der Netzbetreiber übermittelt die Daten auch dem Vertreter der Teilung (CWaPE) und prüft, dass die Kommunikationsfunktion jedes Zählers aktiviert ist.

Der Lieferant rechnet den Rest ab. Er stellt „den Reststrom“ in Rechnung, also den Teil, den die Teilung nicht gedeckt hat, dazu Netztarife, Steuern und Abgaben „auf die gesamte entnommene Strommenge (geteilt und Rest)“ (CWaPE, auf Französisch). Die Teilung lässt den Anteil von Netzbetreiber und Elia nicht verschwinden.

Der Vertreter rechnet die geteilten kWh ab, zum in der Gemeinschaft vereinbarten Preis. Sie erhalten zwei Rechnungen; ihren Inhalt beschreibt „Geteilten Strom in Belgien abrechnen“.

Die Teilnehmer brauchen nicht denselben Netzbetreiber: Der Antrag wird bei „dem oder den“ betroffenen Netzbetreibern eingereicht (Stromdekret, Artikel 35quaterdecies § 3). In OptimCE wird jeder Zähler einer Gemeinschaft mit seinem EAN-Code und seinem Netzbetreiber erfasst (Eine Gemeinschaft mit OptimCE starten). Den Weg zur Teilnahme beschreibt unser Ratgeber „Energiegemeinschaft in der Wallonie beitreten“.

Was Sie sich merken sollten

  1. Der Lieferant verkauft, der Netzbetreiber transportiert: Der erste legt den Energiepreis fest und kassiert die Rechnung, der zweite betreibt das Netz, liest den Zähler ab und behebt Störungen.
  2. Den Lieferanten wählen Sie, den Netzbetreiber nie: Er ist für Ihre Gemeinde bestimmt, in der Wallonie für höchstens zwanzig Jahre.
  3. Elia ist nicht Ihr Netzbetreiber: Er überträgt auf Hochspannung, und Sie bezahlen ihn über Ihren Netzbetreiber.
  4. Ein Lieferantenwechsel betrifft 43 % einer typischen wallonischen Rechnung; die Netzkosten hängen von Ihrer Adresse ab.
  5. Ausfall, Zählerstand, Anschluss: der Netzbetreiber. Preis, Vertrag, Umzug: der Lieferant.
  6. Der Netzbetreiber kann Ihr Lieferant werden, als Sozialversorger eines regional geschützten Kunden oder im Winter ohne Vertrag.
  7. In einer Energiegemeinschaft verteilt der Netzbetreiber die Mengen je Viertelstunde; der Lieferant rechnet den Rest ab, Netzkosten inbegriffen.

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?

Der Lieferant verkauft Ihnen die Energie, legt ihren Preis fest, schließt den Vertrag und kassiert die ganze Rechnung. Der Netzbetreiber betreibt das örtliche Netz, setzt und liest den Zähler ab, übermittelt Ihre Verbrauchsdaten und behebt Störungen. Den Lieferanten wählen Sie; der Netzbetreiber hängt von Ihrer Adresse ab.

Kann man seinen Netzbetreiber wählen oder wechseln?

Nein. In der Wallonie bestimmt ihn die Regierung für Ihre Gemeinde, für höchstens zwanzig Jahre; in Flandern die VREG; in Brüssel ist es Sibelga. Er ändert sich nur bei einem Umzug oder wenn Ihre Gemeinde wechselt, wie Brunehaut am 1. Januar 2026.

Wen ruft man bei einem Stromausfall in der Wallonie an?

Ihren Netzbetreiber: 078/78.78.00 bei ORES, 04/263.18.80 oder 04/220.12.11 bei RESA, 085/27.49.00 bei AIEG, 060/41.10.10 bei AIESH, 010/23.78.69 beim REW. Die Nummer steht auch auf Ihrer Jahresabrechnung.

Warum stehen Netzkosten auf der Rechnung meines Lieferanten?

Weil der Lieferant die ganze Rechnung kassiert und den Anteil von Netzbetreiber und Elia weitergibt. Diese Kosten machten im September 2026 laut CREG 29,96 % einer typischen wallonischen Rechnung aus. Ein Lieferantenwechsel ändert sie nicht.

Welche Rolle hat die CWaPE, und wie unterscheidet sie sich von der CREG?

Die CWaPE genehmigt die Tarife der wallonischen Netzbetreiber, erteilt die Lieferlizenzen und bearbeitet Beschwerden zum regionalen Markt. Die föderale CREG gibt den Rahmen für die Übertragungstarife von Elia vor, überwacht den Markt und berechnet den Sozialtarif.

Ist Elia mein Netzbetreiber?

Nein, außer ein Unternehmen ist direkt an sein Netz angeschlossen. Elia transportiert den Strom auf Hochspannung bis zu den Verteilernetzen; ein Haushalt hängt am Netz seines Verteilernetzbetreibers, der ihm die Übertragung weiterberechnet.

Quellen